"Fluch oder Segen?" - unter diesem Titel hat die Fachzeitschrift Medizinprodukte Journal (Heft 3, 2007) von der systematischen Medizinprodukteüberwachung bei Betreibern von Altenpflegeeinrichtungen berichtet.
Dabei wurden die Einrichtungen hinsichtlich der Einhaltung der Betreiberpflichten nach dem Medizinproduktegesetz (MPG) und der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) überwacht.
Ziel der Betreiberüberwachung ist es, einen möglichst hohen Schutz der Patienten bzw. Bewohner, der Anwender der Medizinprodukte sowie von Dritten zu erreichen (vgl. §§ 1, 26 MPG).
Die Praxis zeigt, dass die Mängelquote nach wie vor insgesamt hoch ist und der Themenkomplex des MPG, der MPBetreibV und der MPSV oftmals vernachlässigt wird. So waren laut "Fluch oder Segen?" lediglich 1,4 % von 405 kontrollierten Altenpflegeeinrichtungen mängelfrei.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass das MPG nur eines von vielen Gesetzen und Verordnungen ist, die von medizinischen Einrichtungen zu beachten sind. In der täglichen Praxis wird es zunehmend schwieriger, den Überblick über alle gesetzlichen Forderungen zu behalten.
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