Fortbildung für Medizinprodukteberater
§ 31 Abs. 3 Medizinproduktegesetz (MPG) schreibt vor, dass sich Medizinprodukteberater auf dem neuesten Erkenntnisstand über die jeweiligen Medizinprodukte halten, um sachkundig beraten zu können.
Der Auftraggeber hat für eine "regelmäßige" Schulung der Medizinprodukteberater zu sorgen.
Dabei gibt der Gesetzgeber keine genauen Zeitabstände vor.
Fortbildungen sollten durchgeführt werden, wenn
- sich relevante Vorschriften des Medizinprodukterechts ändern,
- neue medizinische oder sicherheitstechnische Erkenntnisse vorliegen,
- Maßnahmen vorzunehmen sind, die sich aufgrund von Vorkommnissen ergeben,
- relevante Produktänderungen durchgeführt werden,
- neue Produkte in Verkehr gebracht werden oder
- mangelnde Sachkenntis bei einem Medizinprodukteberater festgestellt wird.
Unabhängig von diesen Gründen, wird mindestens einmal jährlich eine Fortbildung aller Medizinprodukteberater empfohlen, um einen aktuellen Kenntnisstand nachweisen zu können.
[vgl. "Durchführungshilfen zum Medizinproduktegesetz", Band 2, Kap. 30.31, Medizinprodukteberater]
Bei meinen Fortbildungen für Medizinprodukteberater berücksichtige ich auch
- den notwendigen Erfahrungsaustausch und
- die Vermittlung von methodisch-didaktischen Grundlagen für erfolgreiche Einweisungen in Medizinprodukte.
Interessiert? Gerne erstelle ich Ihnen ein Seminarangebot.