Lehrgang Medizinprodukte-Beauftragter
Seminarinhalte
- Einführung in das Medizinprodukterecht
- Begriffsbestimmungen
- Symbole zur Kennzeichnung von Medizinprodukten (EN 980:2008)
- §§ 4, 14 Medizinproduktegesetz (MPG)
- Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV), Anwendungsbereich
- Aufgaben und Pflichten des Medizinprodukte-Beauftragten
- Dienstanweisung und Verfahrensanweisungen
- Qualifikation und Verantwortung der Anwender
- Inbetriebnahme von Medizinprodukten und Funktionsprüfung am Betriebsort (erstmalig und nach Betreiberwechsel)
- Umgang mit patienteneigenen Medizinprodukten
- Gerätekombinationen, Zubehör und Software
- Funktionsfähigkeit und ordnungsgemäßer Zustand
- Betriebs- und Anwendungsverbote
- Einweisung der Beauftragten und der Anwender, Organisation und Durchführung von (Wiederholungs-) Einweisungen (§ 5 MPBetreibV)
- Durchführung von sicherheitstechnischen und messtechnischen Kontrollen
- Instandhaltung von Medizinprodukten
- Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten
- Qualitätssicherung bei der Durchführung von Untersuchungen nach § 4a MPBetreibV (am Beispiel Blutzuckermessungen)
- Dokumentationen (Gebrauchsanweisungen, Bestandsverzeichnis, Medizinproduktebücher, Einweisungsnachweise)
- Patienteninformationen bei aktiven implantierbaren Medizinprodukten
- Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV), Vorkommnisse, Beobachtungs- und Meldesystem
Zielsetzung
Medizinproduktebeauftrage oder Beauftragte Personen sind in Ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich für die Umsetzung und Einhaltung des MPG und der MPBetreibV, MPSV usw.
Medizinproduktebeauftragte sind ein wichtiges Bindeglied zwischen dem Betreiber, den Anwendern, Medizinprodukteberatern und Behörden bzw. sonstigen Stellen und tragen durch ihre Tätigkeit zu mehr Sicherheit und Qualität beim Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten bei.
Insbesondere überwachen sie die Inbetriebnahme von Medizinprodukten, nehmen an Beauftragteneinweisungen in Medizinprodukte teil (§ 5 MPBetreibV), organisieren und führen Anwendereinweisungen durch (mit entsprechender Dokumentation) und melden Vorkommnisse.
Medizinprodukte-Beauftragte sind Ansprechspartner für Anwender von Medizinprodukten.
Für unterschiedliche Arten von Geräten und Abteilungen sollten mehrere Beauftragte Personen beauftragt werden.
Dauer
2 Tage, ca. 16 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten
Abschluss
Zertifikat mit Bescheinigung der Seminarinhalte
Zielgruppe
Ärzte, Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger, medizinische Fachangestellte, medizinisch-technische Assistenten, Rettungsassistenten usw.
Inhouse-Seminare
Medizinprodukte-Beauftragter gemäß § 5 MPBetreibV (PDF) [69 KB]
Das Seminarkonzept mit Themenkatalog ist aufgrund der besonderen Gestaltung und Prägung in diesen Teilen urheberrechtlich geschützt.